Miteinander. Gemeinde. Leben.

Besuche, Seelsorge und Beichte

Unsere Pfarrerin kommt Sie zu Ihrem Geburtstag besuchen und zwar zu Ihrem 80.und 85. Geburtstag, sowie ab dem 90. Geburtstag jedes Jahr. Außerdem bekommen Sie Besuch zu Ihrem Ehejubiläum.

Wenn Sie sich außerhalb dieser Anlässe einen Besuch von Pfarrerin Drensek wünschen, dann scheuen Sie sich nicht und melden sich bei ihr im Pfarramt. Im Rahmen eines Besuches gibt es die Möglichkeit miteinander das Hausabendmahl zu feiern. Es ist die Möglichkeit für Menschen, die nicht in den regulären Gottesdienst gehen können, Abendmahl zu feiern.

 

Sie haben ein tiefer gehendes Anliegen, wünschen sich Seelsorge oder auch die Möglichkeit eine Beichte abzulegen?

Auch in diesen Fällen dürfen Sie sich an Pfarrerin Drensek zur Terminvereinbarung wenden.

 

Sie fragen sich was der Unterschied zwischen Seelsorge und Beichte ist?

Die Seelsorge ist das vertrauliche Gespräch zwischen Pfarrperson und Gemeindeglied über Dinge, die Sie belasten, die ihnen im wahrsten Sinne des Wortes auf der Seele brennen, die Seelsorge ist durch das Seelsorgegeheimnis geschützt und die Pfarrperson zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Beichte ist das vertrauliche Gespräch zwischen Pfarrperson und Gemeindeglied in dem der Pfarrperson Vergehen und Fehltritte offenbart werden, die auch strafrechtlich relevant sein können. Das Beichtgespräch ist durch das Beichtgeheimnis geschützt. Die Pfarrperson kann vom Beichtgeheimnis nicht befreit werden und ist zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Im Falle strafrechtlichter Verfahren darf die Pfarrperson nicht aussagen und kann auch nicht durch Anordnung oder Entbindung vom Beichtgeheimnis zur Aussage gebracht werden.